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BVerwG, 15.03.1990 - 1 B 36.90 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Absprechen der erforderlichen Zuverlässigkeit für das Führen eines Gaststättenbetriebes - Stützen des Widerrufs einer Gaststättenerlaubnis alleine auf Steuerschulden gegenüber dem Finanzamt
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.1989 - 4 A 1486/88
- BVerwG, 15.03.1990 - 1 B 36.90
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80
Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und …
Auszug aus BVerwG, 15.03.1990 - 1 B 36.90
Dieser Begründungsmangel läßt sich nicht mehr beheben, da nach Ablauf der Beschwerdefrist (§ 132 Abs. 3 Satz 1 VwGO) vorgebrachte Zulassungsgründe unbeachtlich sind, übrigens entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß sowohl eine nachhaltige Verletzung steuerlicher Zahlungs- und Erklärungspflichten als auch wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit bei fehlendem Sanierungskonzept Tatsachen sind, die einen Gewerbetreibenden als unzuverlässig erscheinen lassen können (vgl. z.B. BVerwGE 65, 1 [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80]).